Notenanerkennung nach Auslandsstudium

Anerkennung der Leistungen ist ein großes Thema

Die Angst davor ist groß, in vielen Fällen aber völlig unbegründet, wenn einige Punkte beachtet werden: Wer im Ausland an den Gastuniversitäten mühevoll lernt und Prüfungen schreibt, möchte diese Ergebnisse nach seiner Rückkehr auch anerkannt bekommen und nicht Prüfungen wiederholen müssen, weil die Inhalte nicht übereingestimmt haben und keine Notenanerkennung möglich ist.

Fragen vor dem Auslandsaufenthalt klären

Damit Sie beruhigt ins Ausland gehen und die Zeit genießen können, ist es wichtig, einige Regeln zu beachten: Am sichersten können Sie sein, wenn die Hochschulen miteinander Verträge ausgehandelt haben und Sie an der Partnerhochschule für ein Semester studieren. Bei Fragen können Sie sich an die deutsche Hochschule wenden, an der Sie das Studium fortsetzen, denn diese ist verantwortlich für die Anerkennung. Um möglichst großen Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich, die offenen Fragen mit dem Auslandsbeauftragten des entsprechenden Fachbereiches VOR Ihrem Auslandsstudium zu klären.

Nehmen Sie in einem ersten Schritt auch Kontakt zu einem Ihrer Professoren auf, in dessen Fach Sie planen, eine Leistung im Ausland zu erbringen. Er hat oft einen guten Überblick, welche Studiengänge im Ausland die Fachinhalte vorweisen können, sodass Sie Ihre Noten anerkannt bekommen.

Die Prüfungsleistungen, die Sie im Einzelnen im Ausland erbracht haben, können Sie nach Ihrer Rückkehr ganz unkompliziert über einen Antrag anerkennen lassen. Allerdings ist das am Einfachsten, wenn Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt über die Notenanerkennung verhandelt haben.

Anerkennung eines Vollstudiums

Wer im Ausland ein Vollstudium abgeleistet hat, bei dem entscheidet der zukünftige Arbeitgeber, ob die erbrachten Leistungen für die Berufsausübung ausreichend sind und anerkannt werden. Besonders im öffentlichen Bereich spielt dies eine Rolle, bei den international ausgerichteten Unternehmen und Organisationen sollte es hier nicht zu Problemen kommen.

Genehmigung ausländischer Hochschulgrade

Interessant ist es auch für solche Absolventen, die bei einem Studium im Ausland einen Hochschulgrad erworben haben. Damit sie diesen führen dürfen, müssen die Ministerien der Bundesländer eine Genehmigung aussprechen. Eine Liste der zuständigen Ministerien finden Sie auf den Seiten des DAAD.

Quelle: DAAD