Auslandssemester Niederlande

Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis

Wie in anderen Staaten der EU auch, benötigen Bürger der EU und des EWR keine Aufenthaltserlaubnis, sofern sie nicht länger als drei Monate in den Niederlanden bleiben. Es genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Wer allerdings länger als drei Monate bleibt, muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, sofern man aus der EU kommt aber keine Arbeitserlaubnis. Ein Sozialversicherungsnummer ist bei der Steuerbehörde zu beantragen.

Lebenshaltungskosten

Wie auch in Deutschland und Österreich liegen die Kosten für den monatlichen Bedarf bei 700 bis 800 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für die Unterkunft, die sich auf 900 bis 1.100 Euro monatlich belaufen.

Unterkunft

Ein in ganz Europa verbreitetes Phänomen scheint der knapp bemessene Wohnraum für die Studierenden zu sein. Auch in den Niederlanden gibt es in den Wohnheimen nicht genügend Platz für alle, daher sollte man sich so früh wie möglich bewerben. Dies ist meist schon ein Jahr vor Studienbeginn möglich und auch sinnvoll. Die Kosten liegen hier bei 250 Euro bis 400 Euro inklusive aller Nebenkosten, ähnlich wie auch auf dem freien Wohnungsmarkt, wo die Kosten zwischen 300 Euro und 450 Euro variieren. Wie auch in Deutschland verlangen die Anbieter in Ballungsräumen wie in Rotterdam, Amsterdam und Utrecht horrende Mieten zwischen 500 Euro bis 800 Euro.

Zulassung

Wer in den Niederlanden studieren möchte, hat die Wahl an einer Universität oder HBO zu studieren. Während die Universitäten auf die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten ausgerichtet sind, sind die HBO berufsbezogen aufgestellt und haben einen starken Praxisbezug. Für das Studium eines Deutschen in den Niederlanden berechtigt grundsätzlich die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife. Zusätzlich dazu können Einzelnachweise oder Ergänzungsprüfungen verlangt werden.

Im Gegensatz zu einem Studium in Deutschland gibt es in den Niederlanden weniger zulassungsbeschränkte Studiengänge. Allerdings sollten Studienbewerber vor ihrer Bewerbung Kontakt zur Hochschule ihrer Wahl aufnehmen, um die Anforderungen, vor allem im Sprachenbereich, abzuklären.

Studiengebühren

Sowohl für Niederländer als auch für Studierende aus der EU fallen jährliche Studiengebühren in Höhe von 1906 Euro (Stand 2014/2015) an. Diese werden vom Staat festgelegt und in die Ausstattung an den Hochschulen investiert, sowohl in Lehrmaterialien und Dozenten als auch die EDV-Infrastruktur.

Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, muss das sogenannte instellingscollegegeld zahlen. Dieses wird von den Hochschulen selbst festgesetzt, ist aber mindestens so hoch wie die staatlichen Studiengebühren. Über die verschiedenen Wege der Finanzierung sowie Details zu den Studiengebühren informiert die Website Studienscout.nl.

Sprachvoraussetzungen

Ein Studium in der Muttersprache außerhalb des eigenen Landes ist sehr selten und sollte von niemandem erwartet werden. In den Niederlanden allerdings gibt es in vielen Studiengängen Vorlesungen, die auf Englisch oder sogar Deutsch stattfinden. Dennoch ist die Unterrichtssprache bei den meisten Angeboten Niederländisch.

Hierfür benötigen Sie bereits vor der Einschreibung einen Nachweis über die Kenntnisse der niederländischen Sprache. Welche Nachweise dies sind und wie die Voraussetzungen an der Hochschule Ihrer Wahl sind, erfahren Sie direkt bei der Hochschule. Diese bieten oftmals auch Sprachkurse zur Vorbereitung an.

Quelle: DAAD