Finanzierung des Studiums | Infos zu den Möglichkeiten

Arbeitsrechtliche Regelungen

Viele Studierende, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, müssen sich ihr Studium durch Nebenjobs finanzieren. Wer aus der Europäischen Union (EU) nach Deutschland kommt oder aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der ist einem deutschen Studierenden gleich gestellt und hat die gleichen Möglichkeiten, einer bezahlten Beschäftigung nachzugehen. Die Studierenden, die aus dem außereuropäischen Ausland kommen, dürfen maximal 120 volle oder 240 halbe Tage arbeiten. Eine Überschreitung dieser Anzahl muss mit der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde abgestimmt werden. Diese wird nicht zustimmen, wenn in der Region erhöhte Arbeitslosigkeit herrscht. Wenn Sie als wissenschaftliche Hilfskraft an der Hochschule arbeiten, müssen Sie sich keine Gedanken um diese Begrenzungen machen. Zwar ist die Ausländerbehörde zu informieren, aber die Tätigkeit an sich kann zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Verboten ist es internationalen Studierenden außerhalb der EU/EWR, sich selbstständig zu machen oder als Freiberufler zu arbeiten. Wer einen Studienkolleg besucht oder einen Sprachkurs macht, muss sich an noch strengere Regeln halten: Hier ist nur das Arbeiten während der vorlesungsfreien Zeit erlaubt. Zusätzlich müssen die Agentur für Arbeit und die Ausländerbehörde zustimmen.

Die Jobsuche

Wer auf der Suche nach einem Job ist, findet auf den Seiten der Hochschule Jobbörsen, in die aktuelle Stellenangebote von Firmen eingestellt werden. Zusätzlich dazu gibt es meistens auch noch ein Schwarzes Brett an dem die interessanten Stellen ausgehängt werden. Die Stellen für wissenschaftliche Hilfskräfte an der Hochschule selbst, sind meistens in den Sekretariaten der jeweiligen Fakultäten und Institute bekannt. Hier lohnt es sich, nach aktuellen Ausschreibungen zu fragen.

Verdienstmöglichkeiten

Je nachdem welchen Job Sie machen, verdienen Sie mehr oder weniger. Außerdem kommt es darauf an, ob Sie in einer Großstadt wie München oder Hamburg studieren, wo die Löhne wie auch die Lebenshaltungskosten höher sind als beispielsweise in kleineren Städten in Ostdeutschland. Generell kann man allerdings sagen, dass die Bandbreite von fünf bis fünfzehn Euro reicht, je nachdem welcher Tätigkeit die Studierenden nachgehen.

Steuern und Sozialabgaben

In Deutschland muss jeder, der Geld verdient, Steuern und Sozialabgaben zahlen. Für Studierende und Geringverdiener gibt es hier Ausnahmen. Wer beispielsweise bis zu 450 Euro im Monat verdient, ist nicht einkommenssteuerpflichtig und bei einer Arbeitszeit von mehr als 50 Tagen im Jahr oder zwei Monaten am Stück nur versicherungspflichtig in der Rentenversicherung.

Quelle: DAAD