Aufenthaltserlaubnis und Visum

Visafreie Einreise

Ausländische Studierende brauchen vor der Einreise nach Deutschland ein Visum. Davon ausgenommen sind die aus der EU, dem EWR und der Schweiz stammenden Studenten. Diese können mit einem gültigen Personalausweis oder einem anderweitigen, vergleichbaren Identitätsnachweis einreisen und sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt melden. Dort erhalten sie dann eine Aufenthaltserlaubnis.

Eine weitere Ausnahme sind die Studierenden aus den Ländern Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und den USA. Diese können zuerst einreisen und sich dann eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken einholen. Sollten Studierende aus Monaco, Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras und San Marino weder vor noch nach dem Studium in Deutschland arbeiten wollen, können auch sie sich den Aufenthaltstitel erst nach der Einreise einholen.

Visum beantragen

Die Studierenden aus allen anderen Staaten benötigen ein Visum, das sie bereits vor Abreise noch in ihrem Heimatland bei der Deutschen Botschaft beantragen müssen. Das Visum, das Sie benötigen, nennt sich Studentenvisum (wenn Sie bereits eine Studienplatzzusage haben) oder Studienbewerbervisum (wenn Sie noch auf einen Zulassungsbescheid warten). Sobald Sie in Deutschland eingetroffen sind, müssen Sie Ihr Visum der Ausländerbehörde vor Ort vorlegen. Diese wandelt es in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken um.

WICHTIG: Da es mehrere Monate dauern kann, bis Sie Ihr Visum erhalten, müssen Sie sich schon frühzeitig darum bemühen! Warten Sie nicht den Zulassungsbescheid ab, sondern gehen Sie mit Ihrer Bewerbung für einen Studienplatz an einer deutschen Hochschule zur Botschaft, um das Visum zu beantragen.

Notwendige Unterlagen

Das Auswärtige Amt oder die Deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland informiert Sie darüber, welche Unterlagen Sie mit Ihrem Antrag einreichen müssen, um das Visum zu erhalten. Folgende Dokumente sollten Sie auf jeden Fall bereithalten:

  • einen gültigen Reisepass
  • die Bewerberbestätigung von der Hochschule (Studienbewerbervisum) oder den Zulassungsbescheid der Hochschule (Studentenvisum)
  • einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt (Finanzierungsnachweis)
  • einen Krankenversicherungsschutz
Quelle: DAAD