Auslands-BAföG – das sind die Möglichkeiten

Zur Hälfte als Geschenk

Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung des Auslandsstudiums ist das Auslands-BAföG. Dieses steht in erster Linie den Studierenden zu, die bereits in Deutschland BAföG erhalten. Da die Lebenshaltungskosten im Ausland oftmals aber höher sind als in Deutschland, können auch solche Studenten Auslands-BAföG beantragen, die im Inland keine Förderung erhalten. Die Kriterien, die für die Vergabe des Auslands-BAföG geprüft werden, sind das Einkommen des Studenten und das Einkommen der Eltern. Anders als bei Stipendien, müssen keine außergewöhnlichen Studienleistungen oder soziales Engagement nachgewiesen werden, davon ist die Zahlung unabhängig. Allerdings ist die Hälfte des Geldes als Darlehen angelegt, das wieder zurückgezahlt werden muss.

Wir haben Ihnen weitere Fragen & Antworten und Informationen zum Auslands-BAföG zusammengestellt (Stand 2017):

Voraussetzungen

  • Die Studierenden müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben
  • Die Anforderungen an die Ausbildung im Ausland müssen erfüllt sein
  • Die Ausbildung muss eine bestimmte Mindestdauer haben

Wissenswertes

  • Die Förderung für Aufenthalte außerhalb der EU und der Schweiz ist auf maximal ein Jahr begrenzt
  • Bei einer Ausbildung innerhalb der EU oder Schweiz besteht die Förderungsmöglichkeit vom ersten Semester bis zum Studienabschluss. Hier gilt es jedoch einige Einschränkungen zu beachten
  • Der Inlandsbedarf wird beim Auslands-BAföG aufgestockt, die Zuschläge sind abhängig vom gewählten Land (außerhalb der EU)
  • Die Zuschläge sind, wie das Inlands-BAföG auch, zur Hälfte Zuschuss und zur anderen Hälfte Staatsdarlehen. Ausnahme sind hier die Studiengebühren, die als Vollzuschuss geleistet werden
  • Auch ein Pflichtpraktikum (mindestens 12 Monate) wird gefördert, unabhängig davon ob innerhalb oder außerhalb der EU

Beantragung

  • Der Antrag sollte sechs Monate vor Beginn der Auslandszeit gestellt werden. Die Zuständigkeit ist zentral geregelt und vom jeweiligen Zielland abhängig
  • Ein Antrag auf einen Vorabentscheid kann gestellt werden, um Gewissheit über die Fördermöglichkeit zu haben
  • Mit den jeweiligen Ämtern stehen kompetente Ansprechpartner als Kontakt zur Verfügung

Sobald Sie die Idee haben, ein Jahr oder ein Semester im Ausland zu studieren, sollten Sie sich bereits frühzeitig informieren, um keine Fristen zu versäumen.

Über die detaillierten Regelungen und den Umfang des Auslands-BAföG informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf seiner Internetseite.